Neuzuziehende erhalten von den Gemeindebehörden am neuen Wohnort einen Bezugsschein für jede Person im Haushalt. Mit dem Bezugsschein können sie die Jodtabletten in einer Apotheke oder Drogerie im Verteilgebiet gratis abholen.
Wenn Personen aus einer Gemeinde im Verteilgebiet zuziehen, wurden sie unter Umständen bereits mit Jodtabletten versorgt. Gemeinden haben deshalb Neuzuziehende zu fragen, ob sie bereits Jodtabletten erhalten haben.
Auch die Eltern Neugeborener, welche in Haushalten in einer Gemeinde im Umkreis von 50 km eines Schweizer Kernkraftwerks gemeldet werden, erhalten für das Kind einen Bezugsschein.
Die Gemeinden im Umkreis von 50 km eines Schweizer Kernkraftwerks können Bezugsscheine und Informationsmaterial über die Geschäftsstelle Jodtabletten Schweiz beziehen:
Geschäftsstelle Jodtabletten Schweiz
Tel.: 031 380 79 77
Mail: info@jodtabletten.ch